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   BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89   

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BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89 (https://dejure.org/1989,6471)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1989 - 2 B 10.89 (https://dejure.org/1989,6471)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1989 - 2 B 10.89 (https://dejure.org/1989,6471)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beendigung des Übernahmeverfahrens in die Besoldungsgruppe (BesGr.) C2 oder C3 auf Grund eines Mangels an Planstellen - Bestehen eines besonders weiten Gestaltungsspielraums bzw. Ermessensspielraums des Besoldungsgesetzgebers und gegebenenfalls auch des Dienstherrns im ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89
    C. 2 oder C 3 gemäß Art. X § 2 Abs. 3 Buchstabe c 2. BesVNG nicht um eine Einstellung oder Beförderung, sondern um die Überleitung vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung handelt, bei der dem Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch dem Dienstherrn - ein besonders weiter Gestaltungsspielraum bzw. Ermessensspielraum zusteht (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89
    C. 2 oder C 3 gemäß Art. X § 2 Abs. 3 Buchstabe c 2. BesVNG nicht um eine Einstellung oder Beförderung, sondern um die Überleitung vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung handelt, bei der dem Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch dem Dienstherrn - ein besonders weiter Gestaltungsspielraum bzw. Ermessensspielraum zusteht (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 30.85

    Besoldung der als Professoren übernommenen Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89
    C. 2 oder C 3 gemäß Art. X § 2 Abs. 3 Buchstabe c 2. BesVNG nicht um eine Einstellung oder Beförderung, sondern um die Überleitung vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung handelt, bei der dem Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch dem Dienstherrn - ein besonders weiter Gestaltungsspielraum bzw. Ermessensspielraum zusteht (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89
    C. 2 oder C 3 gemäß Art. X § 2 Abs. 3 Buchstabe c 2. BesVNG nicht um eine Einstellung oder Beförderung, sondern um die Überleitung vorhandener Beamter im Zuge einer grundlegenden Besoldungsneuregelung handelt, bei der dem Besoldungsgesetzgeber - und gegebenenfalls auch dem Dienstherrn - ein besonders weiter Gestaltungsspielraum bzw. Ermessensspielraum zusteht (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ; vgl. auch Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ).
  • BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89

    Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung bei der Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89
    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89
    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89
    Aus dem Vorbringen des Klägers in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 21.09.1988 - 2 B 125.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89
    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 2 B 162.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89
    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89
    Aus dem Vorbringen des Klägers in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1991 - 5 A 10710/90

    Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Personalrats; Mitbestimmung bei

    Ein derartiges Ergebnis kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein; das der Bestimmung zugrunde liegende gesetzliche Anliegen, die generelle Unabhängigkeit des betreffenden Personenkreises, der mit Leitungsfunktionen betraut ist, gegenüber dem Personalrat sicherzustellen, greift unabhängig davon durch, welche Personalvertretung im Einzelfall an der Personalangelegenheit mitbestimmen müßte (vgl. Beschluß des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. März 1989, 2 B 10/89).
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